Materialverleih

Der Materialverleih erfolgt grundsätzlich nur an DAV-Mitglieder mit einer Ausnahme: Für die Teilnahme an einem Kurs des DAV-Chemnitz können Nichtmitglieder Material zur doppelten Ausleihgebühr ausleihen.

Für Reservierungen bitte das Formular "Allgemeine Anfrage" unter Kontakt verwenden.

  • Kurse BE, GL: für Gurt, Helm, Seil, Kl-set, div. Zubehör 5,-€ von allen TN, auch, wenn teilweise eigenes Material
  • Kurs ZBE 10,-€
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Benutzerordnung für den Materialverleih

Verleihbedingung für Mitglieder DAV Chemnitz
Stand 01.01.2024
Die Ausleihe erfolgt nur an Mitglieder der DAV Sektion Chemnitz.

1. Die spezifischen Bedingungen für das Verleihen von Ausrüstungsgegenständen werden in einem gesonderten Verleihvertrag, der zwischen dem Deutschen Alpenverein e.V. Sektion Chemnitz, nachfolgend Vermieter, und dem Sektionsmitglied, nachfolgend Mieter, abgeschlossen wird, fixiert. Dieser Verleihvertrag wird durch die Unterschrift der Vertragsparteien (Ausleihliste und Kautionsquittung) rechtskräftig.

2. Die Ausleihe und Rückgabe der Ausrüstungsgegenstände erfolgt ausschließlich innerhalb der offiziellen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle. In den Monaten Juli und August gilt kein Wochenendtarif.

3. Das Eigentum der Mietsache verbleibt bei dem Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich und sachgerecht zu behandeln, zu transportieren und zu lagern. Bei Entgegennahme hat er die Mietsache auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen zu prüfen und festgestellte Mängel sofort dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Mietsache.

4. Der Mieter versichert mit der Ausleihe, über die notwendigen bergsteigerischen Kenntnisse und Fertigkeiten zur sachgerechten Anwendung der entliehenen Ausrüstungsgegenstände zu verfügen. Sind bei dem Gebrauch der Mietsache Beschädigungen oder Überlastungen entstanden, ist der Mieter verpflichtet, diese bei Rückgabe der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen um Schäden bei Nachmietern zu verhindern. Unterlässt der Mieter diese Rechts- und Sorgfaltspflicht, haftet er für daraus entstehende Schäden und Folgeschäden.

5. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Verlust angemieteter Ausrüstungsgegenstände sofort anzuzeigen und Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes zu leisten. Die Entscheidung darüber trifft der Vermieter. Werden bei einem Hüttenaufenthalt angemietete Ausrüstungsgegenstände gestohlen, hat der Mieter den Übernachtungsbeleg sowie die Bestätigung des Hüttenwirtes vorzulegen. Beträgt der Wert der entwendeten Ausrüstung mehr als 75,00 Euro, hat der Mieter zusätzlich eine Anzeige bei der nächsten Polizeistation zu veranlassen.

6. Eine Rückerstattung der Verleihgebühr für entgegengenommene, aber dann nicht benötigte Ausrüstungsgegenstände erfolgt nicht. Wird die Leihzeit vom Mieter überzogen, gilt die nächste Rückgabefrist mit der daraus resultierenden Gebührenerhöhung.

7. Die Kaution beträgt 25,00 Euro für die Ausleihe von Ausrüstungsgegenständen. Der Vermieter hat das Recht, die Kaution bei Verlust oder Beschädigung der Mietsache einzubehalten.